Allgemeine Nutzungsbedingungen der BauTalents UG (haftungsbeschränkt) für Bewerber
Die BauTalents UG (haftungsbeschränkt), Schloss – Rahe – Straße 15, 52072 Aachen,
im Folgenden „BauTalents“ genannt,
bietet Arbeitssuchenden, Studenten und Arbeitgebern eine gegenüber der Nutzung von konventionellen Jobvermittlungen effizientere und ressourcenschonende Arbeitskräftevermittlung sowie eine niederschwellige Vernetzung. Die Einbindung von Arbeitgebern und Arbeitssuchenden in die Plattform erfolgt jeweils über die Erstellung eines Profils in der diesbezüglichen Plattform über die von BauTalents für diesen Zweck bereitgestellte Internetseite https://bautalents.de.
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen sind die verbindlichen und ausschließlichen vertraglichen Regelungen, die zwischen BauTalents und den Nutzern sämtlicher Dienstleistungen und Services von BauTalents gelten, soweit die Nutzung dieser Leistungen als Arbeitssuchender oder Student erfolgt,
im Folgenden „Bewerber“ genannt.
Für die vertragliche Beziehung zwischen BauTalents und ihren Kunden, die (Fest-)Anstellungen und Praktika vermittels BauTalents anbieten, hiernach genannt „Arbeitgeber“, gelten divergierende AGB.
1. Leistungsbeschreibung und Vertragsschluss
1.1 Auf der Webseite https://bautalents.de stellt BauTalents Interessenten die auf Bauingenieure sowie angehende Bauingenieure spezialisierte Job-Matching-Plattform BauTalents (‘Plattform’) zur Verfügung, wobei die Nutzung der Plattform als Bewerber ohne Teilnahmegebühren erfolgt. BauTalents bietet den interessierten Bewerbern die Möglichkeit, kostenlos ein eigenes Bewerberprofil inklusive Lebenslauf auf der Plattform einzustellen und über diese Plattform mit potenziellen Arbeitgebern in Kontakt zu treten. Arbeitgeber sind vor allem Großkonzerne, Bauunternehmen, Ingenieurbüros und Partnerunternehmen aus dem öffentlichen Sektor sowie Universitäten und (Fach-)Hochschulen.
1.2 Zur Nutzung von BauTalents registrieren sich die Bewerber mit einer aktuellen E-Mail-Adresse sowie dem von ihnen gewünschten Passwort. Im Rahmen dieser Registrierung werden dem Bewerber all jene Informationen zur Verfügung gestellt, die erforderlich sind, damit BauTalents den etwaigen – auch onlinespezifischen – Informationspflichten gemäß § 312a Abs 2 BGB i. V. m Art. 246 EGBGB, § 312 d BGB i. V. m. Art. 246a EGBGB, § 312f Abs 3 BGB und § 312i Abs 1 Nr. 2 i. V. m. Art. 246c EGBGB ausreichend gerecht wird. Die Registrierung der Bewerber hat zwingend unter ihrem echten Klarnamen zu erfolgen; eine Verwendung von Synonymen jedweder Art ist nicht gestattet. In der Registrierung liegt das Angebot der Bewerber zum Abschluss eines Nutzungsvertrages bezüglich der interessierenden Job-Matching-Plattform mit BauTalents unter ausdrücklicher Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. BauTalents behält sich vor den Vertragsantrag der Bewerber nicht anzunehmen. Der Nutzungsvertrag kommt daher erst mit der Annahme dieses Angebotes durch BauTalents zustande, und zwar dergestalt, dass die Bewerber von BauTalents eine E-Mail an die von ihnen angegebene E-Mail- Adresse erhalten. Diese E-Mail enthält neben der Vertragsannahmeerklärung auch einen Link, mit dem die E-Mail-Adresse bestätigt werden muss (Verifizierungsprozess).
1.3 Das Erstellen und die Präsentation des Profils auf der Plattform erfolgt für den Bewerber unentgeltlich. Keine Partei hat einen Anspruch auf Vergütung für das Bereitstellen an und die Nutzung der betreffenden Daten. BauTalents behält sich vor, künftig Zusatzleistungen gegen Entgelt anzubieten, die der gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen.
1.4 Im Anschluss an die Registrierung können die Bewerber ihr Bewerberprofil anlegen, wobei sich BauTalents vorbehält, kontinuierlich weitere Funktionen bereitzustellen. Grundsätzlich erscheint das Profil der Bewerber für potenzielle Arbeitgeber anonym, d.h. an dem Profil interessierte Arbeitgeber sehen von dem Bewerber weder Bild, noch Vor- und Nachnamen, sondern lediglich die eingegebenen Leistungsdaten (Titel / Abschlüsse, bisherige Berufserfahrung in Jahren, etc.). Erst wenn Bewerber und Arbeitgeber im Matching-Prozess gemäß Ziffer 1.7 gegenseitig Interesse an einer offenen Stelle bekunden, werden das Bild, der Vor- und Nachname, die Selbstdarstellung und der Lebenslauf, etc. des Bewerbers dem potenziellen Arbeitgeber zugänglich gemacht. Beim Erstellen des Profils können die Bewerber auch Ihre Präferenzen für eine neue berufliche Herausforderung (Unternehmensgröße, Wunschstandort, Spezialisierungsbereich etc.) angeben sowie zwischen Praktika und Festanstellung als Zielvorgabe für das Jobmatching unterscheiden.
1.5 Die Bewerber sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und etwaige gesetzliche Vertraulichkeitspflichten gegenüber ihrem derzeitigen oder früheren Arbeitgeber zu beachten. Zur Pflicht, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, gehört auch, dass sämtliche Angaben vollständig sein müssen und einen verständigen Arbeitgeber nicht in die Irre führen dürfen. Sollten die Bewerber unwahre und irreführend unvollständige Angaben gemacht haben, sind sie verpflichtet, das von BauTalents ausgezahlte Startgeld (siehe 3.1, 3.2) zurückzahlen und gegebenenfalls weiteren Schadensersatz zu leisten, wenn und soweit BauTalents durch diese unwahren Angaben ein Schaden entstanden ist. Die Bewerber sind weiter verpflichtet, BauTalents von Ansprüchen Dritter, insbesondere potenzieller Arbeitgeber, freizustellen, sofern diese Ansprüche auf falschen Angaben der Bewerber beruhen. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche Dritter oder Schadensersatzansprüche von potenziellen Arbeitgebern, bleiben hiervon unberührt.
1.6 BauTalents möchte sicherstellen, dass alle angelegten Nutzerprofile für die potenziellen Arbeitgeber verlässlich und aussagekräftig sind. BauTalents behält sich vor, ist aber nicht verpflichtet, einzelne von den Bewerbern gemachte Angaben zu überprüfen, indem BauTalents beispielsweise Nachweise über die eingetragenen Noten (z.B. Abschlusszeugnisse) oder die Vorlage von Arbeitszeugnissen verlangt.
1.7 Nach Aktivierung des Profils und Freischaltung des Matching-Prozesses, wird das Profil des Bewerbers in Echtzeit mit bei BauTalents hinterlegten Stellen potenzieller Arbeitgeber abgeglichen (“gepaired”). Passen Profil und Stelle zusammen, werden sie sich im Unterpunkt Matching (im Dashboard) gegenseitig vorgeschlagen. BauTalents zeigt den Bewerbern für sie interessante Arbeitgeber, die mit ihren Daten und ausgewählten Präferenzen übereinstimmen. Für die Bewerber besteht dann die Möglichkeit, ihr Interesse an potenziellen Arbeitgebern aktiv zu bekunden (per „Daumen hoch“). Genauso können Arbeitgeber Interesse an dem Profil des Bewerbers zum Ausdruck bringen. Sobald neue Matches vorliegen, benachrichtigt BauTalents die Bewerber in regelmäßigen Abständen per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Bei beidseitigem Interesse kommt es zu einem Match zwischen Arbeitnehmer und Bewerber. Mit dem Match wird sodann die Chat-Funktion zwischen den Beteiligten freigeschaltet.
2. Pflichten von BauTalents
2.1 BauTalents stellt den Bewerbern die Job-Matching-Plattform unter der URL https://bautalents.de entsprechend der oben dargestellten Leistungsbeschreibung kostenlos zur Verfügung.
2.2 Die von BauTalents angebotenen Dienste und Services unterliegen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Die Form, Funktionen und Beschaffenheit der von BauTalents angebotenen Dienste und Leistungen kann sich daher regelmäßig in zumutbarem Umfang ändern. BauTalents behält sich darüber hinaus vor, die Bereitstellung von Diensten (oder Funktionen innerhalb der Dienste) für einzelne oder alle Nutzer zeitweise oder dauerhaft einzustellen. BauTalents behält sich außerdem das Recht vor, Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung und Speicherkapazitäten nach eigenem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Bewerber festzulegen. Diese Änderungen oder Einschränkungen der Dienste teilt BauTalents den Bewerbern jeweils mit angemessenem Vorlauf mit. Es wird den Bewerbern dringend anheimgestellt, die auf der Plattform hochgeladenen Daten an anderer Stelle als Sicherheitskopie abzuspeichern. Nur so ist sichergestellt, dass die Bewerber auf ihre hochgeladenen Daten auch dann Zugriff zu haben, wenn diese bei BauTalents aufgrund einer etwaigen technischen Störung oder einer Einstellung des Dienstes, oder Teilen desselben, verloren gehen. BauTalents gewährleistet nicht, dass es diese Daten dauerhaft vorhält.
2.3 Die Verfügbarkeit der Plattform für die Bewerber beträgt im Jahresmittel 99 %. Ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server wegen routinemäßiger und zuvor angekündigter Wartungsarbeiten oder Störungen außerhalb des Einflussbereiches von BauTalents nicht verfügbar sind.
2.4 Die Anzahl der Arbeitgeber und deren Vakanzen, die auf der Plattform von BauTalents verfügbar sind, unterliegt Schwankungen. BauTalents gewährleistet nicht, dass für jeden Bewerber auf der Plattform von BauTalents passende Arbeitgeber und Vakanzen verfügbar sind.
2.5 BauTalents bietet den Bewerber lediglich eine Plattform an und beteiligt sich nur dann an der Kommunikation mit dem potenziellen Arbeitgeber, sofern es zu Problemen bei der Kommunikation kommen sollte und BauTalents ausdrücklich hierzu aufgefordert wird. Ansonsten kommunizieren Bewerber und potenzieller Arbeitsgeber ausschließlich direkt miteinander, wobei die Plattform ihnen eine Nachrichten-Funktion für Privatnachrichten zur Verfügung stellt.
3. Startgeld
3.1 Wenn der Bewerber durch die Nutzung der Plattform BauTalents erstmalig mit einem Arbeitgeber in Kontakt kommt und mit diesem einen Arbeitsvertrag abschließt, erhält er von BauTalents ein „Startgeld“ für den Vertragsabschluss und die dauerhafte Aufnahme des Arbeitsverhältnisses, sofern nicht bei einzelnen Stellenangeboten ausdrücklich etwas hiervon abweichendes angegeben ist.
3.2 Dieses Startgeld beträgt 1.000,00 € brutto, sofern ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis abgeschlossen wird. Das Startgeld beträgt abweichend hiervon nur 200,00 € brutto, wenn zwischen dem Bewerber und dem Arbeitgeber ein Vertrag über eine Tätigkeit als Praktikant, Werkstudent oder als Masterrand (Betreuung der Abschlussarbeit mit Absolvierung eines Praxis-Semester) abgeschlossen wird; diese Reduktion gilt auch dann, wenn die Tätigkeit als Praktikant, Werkstudent oder Masterrand als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ausgestaltet wird.
3.3 Weitere Anspruchsvorauszahlung für das Entstehen sowie die Fälligkeit des Anspruchs auf Zahlung des Startgelds gemäß Ziffern 3.1 bis 3.6 dieser Vereinbarung ist das erfolgreiche Bestehen der Probezeit. Ist die Probezeit nicht anders definiert, wird von einem Zeitraum von sechs Monaten ausgegangen. Eine etwaige kürzere Probezeit ist von dem Bewerber durch Vorlage seines Arbeitsvertrages nachzuweisen. Der Anspruch auf das Startgeld entsteht überdies nur dann, wenn der Bewerber durch die Plattform von BauTalents erstmalig mit dem Arbeitgeber in Kontakt kam; demnach dann nicht, wenn Bewerber und Arbeitgeber vorher schon auf irgendeine andere Weise in Kontakt waren. Der Arbeitgeber muss für die Entstehung des Anspruchs übereinstimmend angeben, dass er durch BauTalents erstmalig in Kontakt mit dem Bewerber getreten ist. Ein Anspruch auf das Startgeld besteht daher nicht, wenn Bewerber und Arbeitgeber bereits durch ein Praktikum oder irgendeine andere Form eines Beschäftigungsverhältnisses in Verbindung standen.
3.4 Das Startgeld gemäß Ziffer 3 dieser Vereinbarung wird erst dann fällig, wenn und sofern das aufgrund der Vermittlung des Arbeitsverhältnisses ausgelöste Vermittlungshonorar durch den Arbeitgeber an BauTalents gezahlt wurde. Die Zahlung des entsprechenden Vermittlungshonorars an BauTalents ist eine echte Anspruchsvoraussetzung für den Anspruch des Bewerbers auf das Startgeld.
3.5 Löscht der Bewerber seinen Account bei der Plattform von BauTalents vor Geltendmachung und Auszahlung des Startgelds nach Ziffer 3 dieser Vereinbarung, so liegt hierin ein ausdrücklicher Verzicht auf den Anspruch auf Auszahlung dieses Startgelds.
3.6 BauTalents wird an den Bewerber bezüglich der Auszahlung des Startgelds mit einer Auszahlungsbenachrichtigung herantreten, alsbald die vorgenannten Voraussetzungen für die Auszahlung des Startgelds grundsätzlich vorliegen. Der Anspruch auf das Startgeld verfällt jedoch, wenn es der Bewerber versäumt, BauTalents innerhalb von drei Monaten nach erfolgter Auszahlungsbenachrichtigung eine aktuelle Bankverbindung anzugeben.
4. Vermittlungsprovision
4.1 Als registrierte Nutzer der Plattform können Bewerber die Plattform BauTalents an weitere natürliche Personen als „vermittelnde Bewerber“ weiterempfehlen und erhalten im Falle der erfolgreichen Vermittlung der eingeladenen natürlichen Person vermittels BauTalents von BauTalents einen Vermittlungsbonus in Höhe von 500,00 € (300,00 € bei der ersten erfolgreichen Empfehlung). Die Vermittlung der von dem vermittelnden Bewerber eingeladenen Person gilt erst dann als erfolgreich, wenn die vermittelte Person ihre Probezeit überstanden hat und ihrerseits ihr Startgeld gemäß Ziffern 3.1 bis 3.6 verdient und ausgezahlt bekommen hat. Erst dann wird der Vermittlungsbonus nach Ziffer 4 an den vermittelnden Bewerber ausgezahlt, der die vermittelte Person empfohlen hat.
4.2 Der Vermittlungsbonus wird dann nicht ausgezahlt, wenn die vermittelte Person oder der vermittelnde Bewerber wesentlich gegen ihre Pflichten gegenüber BauTalents verstoßen haben. Für jede über BauTalents vermittelte Person wird der Vermittlungsbonus nur einmal ausgezahlt. Der Vermittlungsbonus entsteht bei dem vermittelnden Bewerber, der zum Zeitpunkt der Vermittlung der eingeladenen Person als Empfehlungsgeber dieser Person registriert ist. Ein Nutzer gilt nur dann als eingeladen, wenn er sich über den Empfehlungslink eines vermittelnden Bewerbers registriert hat. Wenn sich ein Nutzer über einen solchen von einem vermittelnden Bewerber versendeten Empfehlungslink direkt registriert, das heißt, ohne die Seite vorzeitig zu schließen oder neu zu laden, geschieht dies automatisch.
4.3 Löscht der vermittelnde Bewerber seinen Account auf der Plattform von BauTalents vor Auszahlung der etwaigen verdienten Vermittlungsboni, so verzichtet er auf die Geltendmachung und Auszahlung der eigentlich verdienten Vermittlungsboni unwiderruflich.
4.4 Der vermittelnde Bewerber wird von BauTalents durch eine Vermittlungsbonusbenachrichtigung informiert, wenn der Anspruch auf Auszahlung des Vermittlungsbonus entstanden und fällig ist. Der Anspruch auf den Vermittlungsbonus verfällt, wenn der vermittelnde Bewerber seine aktuelle Bankverbindung nicht binnen drei Monaten nach Zugang der Vermittlungsbonusbenachrichtigung an BauTalents mitteilt.
5. Datenschutz
5.1 BauTalents verpflichtet sich, alle von ihr eingesetzten Mitarbeiter und Dritte auf die Datenschutzbestimmungen zu unterrichten und verpflichten. Es ist den Mitarbeitern von BauTalents strengstens untersagt, Informationen des Bewerbers (gesehen oder gehört) an Dritte weiterzuleiten.
5.2 Mit Vertragsabschluss willigt der Bewerber in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch BauTalents unter den nachfolgenden Voraussetzungen ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf den Bewerber persönlich als natürliche Personen bezogen sind, also u. a. Name, Adressen, Telefonnummern, Mail-Adressen, Zahlungsdaten, bestellte Dienstleistungen, akademische Abschlüsse, Berufserfahrung, Zeugnisnoten, erworbene Zertifikate und abgeschlossene Fortbildungen, etc. Verantwortlicher gemäß Art. 4 Abs. 7 DSGVO ist die BauTalents UG (haftungsbeschränkt).
5.3 Die Daten werden von BauTalents erhoben, gespeichert und ggf. weitergegeben, soweit dies erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen gegenüber dem Bewerber zu erbringen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Vertrag nicht geschlossen werden kann. BauTalents wird angesichts der besonderen Sensibilität der von dem Bewerber zu übermittelnden Daten besondere Vorsicht walten lassen.*
5.4 Die Daten werden nur soweit unbedingt notwendig an Dritte weitergegeben. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit BauTalents Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. BauTalents übermittelt zudem personenbezogene Daten an Steuerberater, Rechtsanwälte und IT-Dienstleister, soweit dies notwendig ist. Eine weitergehende Verarbeitung erfolgt nur, wenn der Bewerber eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen der EU-DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Bewerber im Wege der Vertragsabwicklung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Bewerber die Daten zur Verfügung gestellt hat. Dies umfasst ausdrücklich die Weitergabe der Daten an potenzielle Arbeitgeber nach einem erfolgreichen Pairing-Prozess, wobei der Bewerber sodann noch einmal ausdrücklich nach seinem Einverständnis für die zu erfolgende Datenweitergabe seiner Kontaktdaten gefragt werden wird.
5.5 Der Bewerber hat das Recht, bei BauTalents jederzeit über die zu ihm bei BauTalents gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) Auskunft zu verlangen. Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Zudem hat der Bewerber das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 16 DSGVO die Berichtigung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO die Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Bewerber haben einen Anspruch darauf, dass die ihre Person betreffenden Daten, die unzutreffend, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht mehr aktuell sind, berichtigt, vervollständigt, präzisiert und aktualisiert werden. Ferner kann der Bewerber unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO jederzeit eine Datenübertragung verlangen. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es zur jeweiligen Zweckerreichung erforderlich ist. Dies entspricht in der Regel der Vertragsdauer, kann im Falle gesetzlicher Aufbewahrungsfristen aber auch darüber hinausgehen.
5.6 Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO), kann der Bewerber der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Fall des Widerspruchs hat BauTalents jede weitere Verarbeitung der Daten des Bewerbers zu den vorgenannten Zwecken zu unterlassen, es sei denn, es liegen zwingende, schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Auftragnehmers überwiegen, oder die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.
5.7 Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftragnehmer an diese Adresse wenden: BauTalents UG (haftungsbeschränkt), Schloss – Rahe – Straße 15, 52072 Aachen.
5.8 Nähere Angaben zum Datenschutz finden Sie darüber hinaus in den separaten Datenschutzhinweisen von BauTalents, abrufbar unter: https://bautalents.de/datenschutz/. Für weitergehende Informationen wird verwiesen auf den vollständigen Text zur Datenschutzgrundverordnung, welcher im Internet unter: http://dsgvo-gesetz.de abrufbar ist. Ferner hat der Bewerber die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über datenschutzrechtliche Sachverhalte zu beschweren.
6. Die Pflichten der Bewerber als Nutzer der Plattform BauTalents
6.1 Die Bewerber verpflichten sich zuvörderst zur Nutzung der Dienstleistungen von BauTalents** unter ihrem richtigen Namen. Sie verpflichten sich darüber hinaus, sich nur einmal auf der Plattform zu registrieren und Dritten Ihr Bewerberkonto nicht zu überlassen. Sie sind zudem selbst für die Geheimhaltung und Sicherheit ihres Passworts verantwortlich. Sie sind ebenfalls dafür verantwortlich, dass Endgeräte, auf denen ihr Passwort gespeichert ist, nicht durch Dritte genutzt werden.
6.2 Die Bewerber bestätigen mit ihrer Registrierung als Bewerber, dass sie nicht personalvermittelnd tätig sind und auch nicht im Auftrag solcher Personen arbeiten.
6.3 Bei einem Missbrauch des Bewerberkontos oder einem entsprechenden Verdacht sowie bei Verlust des Passwortes sind die Bewerber verpflichtet, BauTalents dies unverzüglich anzuzeigen. Dasselbe gilt für die Nutzung eines Endgerätes, auf dem sie ihr Passwort gespeichert haben, durch Dritte.
6.4 Es ist den Bewerbern verboten, Angriffe auf das Angebot von BauTalents vorzunehmen, wie beispiels- weise Spam- oder Brute-Force-Attacken, Hacking-Versuche oder Spionage-Software einzusetzen, Viren und Ähnliches. Insbesondere die Sammlung nicht-eigener Nutzerdaten ist verboten.
6.5 Die Bewerber sind verpflichtet, das von BauTalents gemäß den Bestimmungen von Ziffer 3 auszuzahlende Startgeld sowie den Vermittlungsbonus nach Ziffer 4 jeweils eigenständig zu versteuern. Hierfür übernimmt BauTalents keine Verantwortung und ist auch nicht steuerberatend tätig.
7. Von Bewerbern eingestellten Inhalte und Nutzungsrechte hieran
7.1 Die Bewerber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihnen auf der Plattform BauTalents eingestellten Inhalten. Zum Betrieb der Plattform und zur Vermittlung des Kontaktes zu Arbeitgebern muss BauTalents die von den Bewerbern eingestellten Inhalte vervielfältigen und ggf. im Rahmen der Plattform einem eingeschränkten Personenkreis öffentlich zugänglich machen. Zu diesem Zweck räumen die Bewerber mit dem Einstellen ihrer Inhalte auf der Job-Matching-Plattform der Firma BauTalents ein nicht ausschließliches, widerrufliches, auf die Dauer dieses Vertrages beschränktes und nicht übertragbares, jedoch zwecks Weitergabe an potenzielle Arbeitgeber unterlizenzierbares Nutzungsrecht an ihren auf der Plattform BauTalents eingestellten Inhalten ein.
7.2 Der Bewerber sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte zur Veröffentlichung und/oder Bereitstellung der von ihm auf der Plattform eingestellten Daten und Beiträge verfügt. Der Bewerber ist selbst für alle Beiträge und/oder Dateien, die er einstellt, verantwortlich. Die Bewerber sind mithin selbst dafür verantwortlich, dass etwaige Rechte Dritter dieser Nutzungseinräumung nicht entgegenstehen. Insbesondere kann dies etwaige hochzuladende Bewerbungsfotos betreffen. Der Bewerber stellt BauTalents von der etwaigen Inanspruchnahme durch Dritte frei, insbesondere betreffend Bild- und Urheberrechte. Im Falle der Inanspruchnahme von BauTalents durch einen Dritten wegen Inhalten, welche der Bewerber auf der Plattform von BauTalents veröffentlicht hat, hat der Bewerber darüber hinaus BauTalents die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Informationen zur Verfügung zu stellen.
7.3 BauTalents ist berechtigt und verpflichtet bei Kenntniserlangung von Inhalten, welche rechtswidrig sind oder gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen bzw. bei denen ein solcher Verdacht besteht, diese ohne weitere Nachricht an den Bewerber ganz oder teilweise zu sperren und/oder die Wiederveröffentlichung von einer rechtskonformen Modifikation des Inhalts oder einer ihn bindenden gerichtlichen Entscheidung abhängig zu machen.
8. Haftungsausschluss
8.1 BauTalents haftet dem Bewerber gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 In sonstigen Fällen haftet BauTalents, soweit in Ziffer 8.3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Bewerber als Nutzer regelmäßig vertrauen durfte (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von BauTalents vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 ausgeschlossen.
8.3 Die Haftung von BauTalents für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
8.4 Insbesondere übernimmt BauTalents keinerlei Haftung dafür, dass das Profil des Bewerbers auf der Plattform zu einer Vermittlung eines Arbeitsvertrages führt oder sonst ein Erfolg für den Bewerber durch das Profil oder die Plattform bewirkt wird. BauTalents übernimmt darüber hinaus auch insbesondere keine Haftung für unbefugt verschafften Zugang zu persönlichen Daten angemeldeter Kandidaten durch Dritte (beispielsweise durch einen unbefugten Zugriff von Hackern auf die Datenbank).
8.5 Soweit die Haftung von BauTalents ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, ihrer Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen.
9. Widerrufsrecht des Vertrages
9.1 Wenn der Bewerber ein Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
9.2 Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern Sie die gelieferten Datenträger entsiegelt haben.
sowie bei Verträgen über digitale Inhalte (§ 327 Absatz 2 Satz 1 BGB), sofern der Verbraucher vor Ausführung des Vertrags ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
9.3 BauTalents geht davon aus, dass es sich bei diesem Vertragsverhältnis um einen Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte handelt, weil der Bewerber gegenüber BauTalents personenbezogene Daten bereitstellt. BauTalents geht jedoch weiter davon aus, die von dem Bewerber bereitgestellten personenbezogenen Daten ausschließlich zu verarbeiten, um die vertragliche Leistungspflicht aus dieser Vereinbarung zu erfüllen und sie zu keinem anderen Zweck zu verarbeiten mit der Folge, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht dem Bewerber aufgrund von § 312 Abs 1a S 2 BGB nicht zusteht.
9.4 Für ein etwaiges Widerrufsrecht, sofern es dem Bewerber doch zustehen sollte, gelten die gesetzlichen Regelungen, die in der nachstehenden Widerrufsbelehrung wie folgt wiedergegeben sind:
Widerrufsbelehrung
- Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [BauTalents UG (haftungsbeschränkt), Schloss – Rahe – Straße 15, 52072 Aachen, E-Mail: [email protected] ] mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (www.bautalents.de) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
- Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass unsere Dienstleistungen während der laufenden Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Ende der Widerrufsbelehrung-
9.5 Es wird klargestellt, dass die Nutzung der Plattform BauTalents für Bewerber unentgeltlich erfolgt.
10. Kündigung der Nutzung
10.1 Unabhängig von einem etwaigen Widerrufsrecht gemäß Ziffer 9 dieser Vereinbarung sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform zu kündigen. Die Kündigung kann etwa per Post an BauTalents oder per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Zudem stellt BauTalents auf der Plattform einen Kündigungsbutton bereit. Zum Schutz der Daten der Bewerber vor unbefugten Dritten behält BauTalents es sich vor, eine Identitätsfeststellung vorzunehmen, z. B. durch Abfrage des Benutzernamens und der bei BauTalents registrierten E-Mail-Adresse.
10.2 Wird der Vertrag gekündigt, gleich ob von dem Bewerber oder von BauTalents, wird BauTalents sämtliche personenbezogenen Bewerberdaten (u.a. Name, E-Mail, Telefonnummer, hochgeladene Dateien) löschen, soweit BauTalents nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist oder BauTalents noch vertragliche Ansprüche gegenüber den Arbeitgebern geltend machen kann und insoweit ein berechtigtes Interesse an der weiteren Datenspeicherung hat. Im letzteren Fall behält BauTalents es sich vor, die erhobenen und erzeugten Daten der Bewerber solange festzuhalten, bis BauTalents diese Ansprüche erfolgreich geltend gemacht hat, oder die mögliche Geltendmachung verfristet/verjährt ist.
11. Änderungsvorbehalt der Nutzungsbedingungen
11.1 BauTalents behält sich das Recht vor, den Zugang zu der Plattform jederzeit teilweise oder ganz mit oder ohne vorherige Ankündigung kurzzeitig, zeitweise oder dauerhaft zu ändern oder zu unterbinden. BauTalents kann die Funktionalitäten der Plattform ändern oder die Bereitstellung jederzeit einstellen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Gestattung.
11.2 BauTalents kann daher diese Nutzungsbedingungen für die Plattform jederzeit ändern. Die geänderte Fassung der Nutzungsbedingungen wird den angemeldeten und registrierten Nutzern (Bewerbern) zwei Wochen vor Inkrafttreten der geänderten Nutzungsbedingungen per E-Mail zur Kenntnis gesandt. Widerspricht ein Bewerber den Änderungen der Nutzungsbedingungen bis zu deren Inkrafttreten, so endet die Nutzungsvereinbarung mit dem Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen. BauTalents macht auf diese Rechtsfolge bei Versand der geänderten Nutzungsbedingungen aufmerksam. Die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen findet sich auf der Website unter www.bautalents.de/agb/ .
12. Schlussbestimmungen
12.1 Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieser Vereinbarung einschließlich der Änderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Textform, soweit nicht nach zwingendem Recht eine strengere Form erforderlich ist; davon abweichend sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages wirksam, wenn es sich dabei um Individualabreden im Sinne von § 305b BGB handelt.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.3 Sofern der Nutzer Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt des Vertragsschluss in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von BauTalents in Aachen. Im Übrigen gelten für die örtliche und die int. Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen..
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieses Vertrags treten die gesetzlichen Regelungen (§ 306 Abs. 2 BGB). Sofern eine gesetzliche Regelung im Einzelfall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.
12.5 Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Diese Streitbeilegungsplattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Onlineverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
Stand dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen: August 2023
Arbeitsvermittlungsrahmenvertrag der BauTalents UG (haftungsbeschränkt) für Arbeitgeber
Die BauTalents UG (haftungsbeschränkt), Schloss – Rahe – Straße 15, 52072 Aachen,
im Folgenden „BauTalents“ genannt,
bietet Arbeitssuchenden, Studenten und Arbeitgebern eine gegenüber der Nutzung von konventionellen Jobvermittlungen effizientere und ressourcenschonende Arbeitskräftevermittlung sowie eine niederschwellige Vernetzung. Die Einbindung von Arbeitgebern und Arbeitssuchenden in die Vermittlungsplattform erfolgt jeweils über die Erstellung eines Profils in der diesbezüglichen Plattform über die von BauTalents für diesen Zweck bereitgestellte Internetseite https://bautalents.de.
Dieser Arbeitsvermittlungsrahmenvertrag beinhaltet die verbindlichen vertraglichen Regelungen, die zwischen BauTalents und denjenigen Nutzern der Dienstleistungen und Services von BauTalents gelten, die Arbeitsplätze anbieten und Arbeitskräfte suchen. Diese Art der Nutzer wird
im Folgenden „Arbeitgeber“ genannt.
Gemeinsam werden BauTalents und Arbeitgeber „Parteien“ genannt.
Dieses Vertragswerk regelt sohin die rechtlichen Konditionen und Ausgestaltung der Zusammenarbeit der Parteien bei der entgeltlichen Arbeitskräftevermittlung durch von BauTalents angebotene digitale Online-Recruiting-Lösungen der Plattform BauTalents sowie diesbezügliche App-Lösungen.
Für die vertragliche Beziehung zwischen BauTalents und ihren anderen Kunden, die (Fest-)Anstellungen und Praktika vermittels BauTalents suchen, hiernach genannt „Bewerber“, gelten divergierende AGB.
1. Leistungsbeschreibung und Funktionsweise der Vermittlungsplattform
1.1 Auf der Webseite https://bautalents.de stellt BauTalents Interessenten die auf Bauingenieure sowie angehende Bauingenieure spezialisierte Job-Matching-Plattform BauTalents (‘Plattform’) zur Verfügung, wobei die Nutzung der Plattform als Bewerber ohne Teilnahmegebühren erfolgt. BauTalents bietet den interessierten Bewerbern die Möglichkeit, kostenlos ein eigenes Bewerberprofil inklusive Lebenslauf auf der Plattform einzustellen und über diese Plattform mit potenziellen Arbeitgebern in Kontakt zu treten. Arbeitgeber sind vor allem Konzerne, Bauunternehmen, Ingenieurbüros und Partnerunternehmen aus dem öffentlichen Sektor sowie Universitäten und (Fach-)Hochschulen.
1.2 Die Registrierung der Bewerber erfolgt zwingend durch einen Antrag unter ihrem echten Klarnamen; eine Verwendung von Synonymen jedweder Art ist nicht gestattet. BauTalents behält sich vor den Vertragsantrag der Bewerber nicht anzunehmen; der Nutzungsvertrag mit den Bewerbern kommt erst mit der Annahme durch BauTalents im Rahmen eines Verifizierungsprozesses per E-Mail zustande.
1.3 Im Anschluss an die Registrierung legen die Bewerber ihr Bewerberprofil an. Grundsätzlich erscheint das Profil der Bewerber für potenzielle Arbeitgeber anonym, d.h. an dem Profil interessierte Arbeitgeber sehen von dem Bewerber weder Bild noch Vor- und Nachnamen, sondern lediglich die eingegebenen Leistungsdaten (Titel / Abschlüsse, bisherige Berufserfahrung in Jahren, etc.). Erst wenn Bewerber und Arbeitgeber im Matching-Prozess gemäß Ziffer 1.6 gegenseitig Interesse an einer offenen Stelle (Vakanz) bekunden, werden das Bild, der Vor- und Nachname, die Selbstdarstellung und der Lebenslauf, etc. des Bewerbers dem potenziellen Arbeitgeber zugänglich gemacht. Beim Erstellen des Profils können die Bewerber auch Ihre Präferenzen für eine neue berufliche Herausforderung (Unternehmensgröße, Wunschstandort, Spezialisierungsbereich etc.) angeben sowie zwischen Praktika und Festanstellung als Zielvorgabe für das Jobmatching unterscheiden.
1.4 Die Bewerber sind strafbewehrt verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und etwaige gesetzliche Vertraulichkeitspflichten gegenüber ihrem derzeitigen oder früheren Arbeitgeber zu beachten. Zur Pflicht, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, gehört auch, dass sämtliche Angaben vollständig sein müssen und einen verständigen Arbeitgeber nicht in die Irre führen dürfen.
1.5 BauTalents behält sich vor, ist aber gegenüber den Arbeitgebern nicht verpflichtet, einzelne von den Bewerbern gemachte Angaben zu überprüfen, indem BauTalents beispielsweise Nachweise über die eingetragenen Noten (z.B. Abschlusszeugnisse) oder die Vorlage von Arbeitszeugnissen verlangt. In keinem Fall leistet BauTalents Gewähr für die Qualifikation der Bewerber. Die Vorstellung eines Kandidaten durch BauTalents entbindet den Arbeitgeber nicht von dessen sorgfältiger Prüfung der Eignung zur Anstellung; der Arbeitgeber trägt die alleinige Verantwortung für die Kandidatenauswahl.
1.6 Nach Aktivierung des Profils und Freischaltung des Matching-Prozesses, wird das Profil des Bewerbers in Echtzeit mit bei BauTalents hinterlegten Stellen potenzieller Arbeitgeber abgeglichen (“gepaired”). Passen Profil und Stelle zusammen, werden sie sich im Unterpunkt Matching (im Dashboard) gegenseitig vorgeschlagen. BauTalents zeigt den Bewerbern für sie interessante Arbeitgeber, die mit ihren Daten und ausgewählten Präferenzen übereinstimmen. Für die Bewerber besteht dann die Möglichkeit, ihr Interesse an potenziellen Arbeitgebern aktiv zu bekunden (per „Daumen hoch“). Genauso können Arbeitgeber Interesse an dem Profil des Bewerbers zum Ausdruck bringen. Sobald neue Matches vorliegen, benachrichtigt BauTalents die Bewerber sowie die Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Bei beidseitigem Interesse kommt es zu einem Match. Bei beidseitigem Interesse kommt es zu einem Match zwischen Arbeitnehmer und Bewerber. Mit dem Match wird sodann die Chat-Funktion zwischen den Beteiligten freigeschaltet.
2. Vertragsschluss zwischen BauTalents und Arbeitgebern
2.1 Zur Nutzung der Dienstleistungen von BauTalents registrieren sich die Arbeitgeber mit einer aktuellen E-Mail-Adresse sowie dem von ihnen gewünschten Passwort auf der Plattform von BauTalents unter der Rubrik Arbeitgeber. Die Registrierung als Arbeitgeber hat durch eine hierzu vertretungsberechtigte Person unter zutreffender Angabe der vollständigen Firma, der Benennung des Geschäftsführers, einer ladungsfähigen Anschrift sowie der Handelsregisternummer und Steuernummer des Arbeitgebers zu erfolgen. In der Registrierung liegt das verbindliche Angebot des Arbeitgebers zum Abschluss eines Arbeitsvermittlungsrahmenvertrages mit BauTalents unter ausdrücklicher Einbeziehung der Job-Matching-Plattform BauTalents bei expliziter Akzeptanz dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen. BauTalents behält sich vor den Vertragsantrag des Arbeitgebers nicht anzunehmen. Der Nutzungsvertrag kommt daher erst mit der ausdrücklichen Annahme dieses Angebotes durch BauTalents zustande, nachdem die E-Mail-Adresse im Verifizierungsprozess bestätigt wurde. Zunächst erhält der Arbeitgeber eine E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält einen Link, mit dem die E-Mail-Adresse bestätigt werden muss (Verifizierungsprozess). Erst in der hiernach manuell nach einer Einzelfallprüfung erfolgenden Freischaltung des Accounts des Arbeitgebers durch BauTalents liegt die unbedingte Vertragsannahme des Arbeitsvermittlungsrahmenvertrages durch BauTalents.
2.2 Schon nach Abschluss des Arbeitsvermittlungsrahmenvertrages darf sich der Arbeitgeber mit einem allgemeinen Unternehmensprofil auf der Vermittlungsplattform vorstellen. Hierdurch wird eine ganzjährige zielgruppenrelevante Sichtbarkeit und Werbepräsenz des Arbeitgebers gewährleistet.
2.3 In der Annahme des Arbeitsvermittlungsrahmenvertrags durch BauTalents gemäß vorstehender Ziffer 2.1 liegt zugleich ein verbindliches Angebot von BauTalents an den jeweiligen Arbeitgeber gerichtet auf den Abschluss einzelner Arbeitskräftevermittlungsaufträge zu den in diesem Vertragswerk festgelegten Konditionen. Ein einzelner Vermittlungsauftrag zur Vermittlung einer Arbeitskraft kommt daher bereits durch das Einstellen einer freien Arbeitsstelle, hiernach genannt „Vakanz“, in die Vermittlungsplattform von BauTalents zustande. Erforderlich für das erfolgreiche Einstellen einer Vakanz ist, dass der Arbeitgeber eine genaue Stellenbeschreibung („Stellenprofil“) der zu besetzenden Position hochlädt sowie die fachlichen und persönlichen Anforderungen an den Bewerber artikuliert („Anforderungsprofil“) und hiernach die im Falle einer erfolgreichen Arbeitskräftevermittlung an BauTalents geschuldete Vermittlungsprovision ausdrücklich bestätigt.
2.4 Der Arbeitgeber darf weder in den Textfeldern für das Unternehmensprofil gemäß Ziffer 2.2 noch in den einzelnen Stellenbeschreibungen für die Vakanzen Ansprechpartner oder Kontaktdaten aufführen. Im Übrigen ist der Arbeitgeber bei der Gestaltung des Stellen- und Anforderungsprofils frei. Er ist jedoch für die Anbahnung und Abwicklung der Anstellung sowie insbesondere für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, beispielsweise des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, voll verantwortlich und stellt BauTalents von allen etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
3. Leistungen und Pflichten von BauTalents
3.1 BauTalents stellt dem Arbeitgeber die Job-Matching-Plattform unter der URL https://bautalents.de entsprechend der in diesem Rahmenvertrag geregelten Leistungsbeschreibung zur Verfügung. BauTalents wird den Arbeitgeber im Rahmen des jeweiligen Vermittlungsauftrags bei der Suche nach geeigneten Kandidaten für die jeweilige Vakanz unterstützen, indem es sich bemüht dem Arbeitgeber durch einen technischen Algorithmus nur solche Bewerber als Kandidaten vorzuschlagen, die das eingestellte Anforderungsprofil des Arbeitgebers bestmöglich erfüllen. BauTalents wird dazu grundsätzlich das Stellenprofil sowie das Anforderungsprofil auf der eigenen Plattform darstellen und den bestmöglich passenden Bewerbern anzeigen. Die passenden Bewerber können dann über die Plattform ihr Interesse an dem Stellenprofil bekunden. Die Kontaktaufnahme zwischen Arbeitgeber und Bewerber erfolgt dann gemäß des in Ziffer 1.6 beschriebenen Prozesses. Ein Vermittlungserfolg ist nicht geschuldet.
3.2 BauTalents ist berechtigt, im Einzelfall von einer Veröffentlichung des Stellenprofils abzusehen und eine inaktive Vakanz zu löschen; in diesem Fall wird der Arbeitgeber unter Angabe der diesbezüglichen Gründe in Textform informiert. Zudem ist BauTalents auch ohne Mitteilung berechtigt, etwaige in dem Unternehmensprofil enthaltene Angaben über Ansprechpartner oder Kontaktdaten zu entfernen.
3.3 Die von BauTalents angebotenen Dienste und Services unterliegen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Die Form, Funktionen und Beschaffenheit, der von BauTalents angebotenen Dienste und Leistungen, kann sich daher regelmäßig in zumutbarem Umfang ändern. BauTalents behält sich darüber hinaus vor, die Bereitstellung von Diensten (oder Funktionen innerhalb der Dienste) für einzelne oder alle Nutzer zeitweise oder dauerhaft einzustellen. BauTalents behält sich außerdem das Recht vor, Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung und Speicherkapazitäten nach eigenem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Arbeitgeber festzulegen. Diese Änderungen oder Einschränkungen der Dienste teilt BauTalents den Arbeitgebern jeweils mit angemessenem Vorlauf mit. Es wird den Arbeitgebern dringend anheimgestellt, die auf der Plattform hochgeladenen Daten an anderer Stelle als Sicherheitskopie abzuspeichern. Nur so ist sichergestellt, dass die Arbeitgeber auf ihre hochgeladenen Daten auch dann Zugriff haben, wenn diese bei BauTalents aufgrund einer etwaigen technischen Störung oder einer Einstellung des Dienstes, oder Teilen desselben, verloren gehen. BauTalents gewährleistet nicht, dass es diese Daten dauerhaft vorhält.
3.4 Die Verfügbarkeit der Plattform für die Arbeitgeber beträgt im Jahresmittel 99 %. Ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server wegen routinemäßiger und zuvor angekündigter Wartungsarbeiten oder Störungen außerhalb des Einflussbereiches von BauTalents nicht verfügbar sind.
3.5 Die Anzahl der Bewerber, die auf der Plattform als potenzielle Arbeitnehmer verfügbar sind, unterliegt mitunter starken Schwankungen. BauTalents gewährleistet nicht, dass für jeden Arbeitgeber auf der Plattform von BauTalents passende und geeignete Bewerber verfügbar sind.
3.6 BauTalents bietet den Arbeitgebern sohin* lediglich eine Plattform zum Kennenlernen von geeigneten Bewerbern für Vakanzen an und beteiligt sich nur dann an der Kommunikation mit den Bewerbern, sofern es zu Problemen bei der Kommunikation kommen sollte und BauTalents ausdrücklich hierzu aufgefordert wird. Ansonsten kommunizieren Arbeitgeber und Bewerber ausschließlich direkt miteinander, wobei die Plattform ihnen eine Nachrichten-Funktion für Privatnachrichten zur Verfügung stellt. Insoweit findet keine aktive Arbeitskräftevermittlung statt, sondern eine Vorstellung von Kandidaten als Bewerber durch BauTalents anhand eines zu diesem Zwecke entwickelten Algorithmus.
4. Entgelt: Monatliche Gebühren und Vermittlungshonorar
4.1 Die Vermittlung respektive Vorstellung von geeigneten Bewerbern an den Arbeitgeber erfolgt gegen Entgelt in Form einer monatlichen Grundgebühr in Höhe von 75,00 € pro Monat für die Nutzung der Plattform als Arbeitgeber sowie einer erfolgsabhängigen Vermittlungsprovision. Diese Grundgebühr
wird monatlich vorschüssig von einem vom Arbeitgeber zu benennenden Konto per SEPA-Basis-Lastschrifteinzug eingezogen. Mit diesem Vertragsschluss stimmt der Arbeitgeber zugleich der Teilnahme am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zu, wobei es hierzu eine separate Erklärung gibt.
4.2 Der jeweilige einzelne Vermittlungsauftrag gem. Ziffer 2.3 ist erfüllt und die Vermittlungsprovision von BauTalents ist verdient, wenn eine Anstellung zwischen dem Arbeitgeber bzw. einem mit ihm verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) und dem von BauTalents vorgestellten Bewerber zustande gekommen ist. Anstellung ist hierbei die vertragliche Vereinbarung, mit der sich der Bewerber zu einer selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit, gleich welcher Art, für den Arbeitgeber verpflichtet; erfasst von einer Vermittlung ist demnach nicht nur der Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen Arbeitgeber und Bewerber, sondern auch der Abschluss jedweder sonstiger Dienst-, Werk- oder gesellschaftsrechtlicher Verträge, mit denen sich der Bewerber zu Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, die Jedermann für gewöhnlich nur gegen Entgelt erbringt. Vorgestellt ist ein Bewerber, sobald BauTalents dem Arbeitgeber den Namen eines Bewerbers und/oder seine sonstigen individuellen Daten zum Zweck der Anstellung durch den Arbeitgeber mündlich oder in Textform zur Verfügung stellt, so wie dies z. B. insbesondere im Matching-Prozess der Plattform gemäß Ziffer 1.6 vorgesehen ist. Vorgestellt ist ein Bewerber daher auch dann, wenn die Chat-Funktion zum Arbeitgeber freigeschaltet wurde.
4.3 Der Arbeitgeber zahlt an BauTalents eine Vermittlungsprovision für die Anstellung eines von BauTalents vorgestellten Bewerbers in Höhe von 10 % des zwischen dem Arbeitgeber und dem Bewerber vereinbarten Bruttojahreseinkommens zzgl. Umsatzsteuer. Die Vermittlungsprovision ist fällig mit Abschluss des Vertrages zwischen Arbeitgeber und des von BauTalents mitursächlich nachgewiesenen oder mitursächlich vermittelten Bewerbers. Dies gilt auch dann, wenn die Anstellung, also der Abschluss des Vertrages zwischen Bewerber und Arbeitgeber, erst nach Beendigung des einzelnen Arbeitskräftevermittlungsauftrages oder dieses Arbeitsvermittlungsrahmen-vertrages zustande gekommen ist, sofern nicht mehr als zwölf Monate seit der Vertragsbeendigung vergangen sind. Das Bruttojahreseinkommen in diesem Sinne ist das vertraglich vereinbarte Bruttogehalt, das dem Bewerber vom Arbeitgeber für die ersten zwölf Monate seiner Tätigkeit im Rahmen der Anstellung gezahlt wird. Daher umfasst das Bruttojahreseinkommen auch alle anderen vertraglich vereinbarten Zahlungen an den Bewerber im Rahmen der Anstellung, die wirtschaftlich den ersten zwölf Monaten der Tätigkeit zuzurechnen sind, wie z.B. 13. und 14. Monatseinkommen, Gratifikationen, Provisions- oder Bonuszahlungen, sowie Gewinnbeteiligungen, und andere zugunsten des Bewerbers erfolgende Zahlungen, sofern diese steuerlich als Gehaltszahlungen zugunsten des Bewerbers anzusehen sind.
4.4. Die Vermittlungsprovision gem. Ziffer 4.3 ist eine Nettoprovision und somit zuzüglich der zum Zeitpunkt der Provisionsentstehung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten. Das Zahlungsziel für den Arbeitgeber beträgt 21 Kalendertage ab Zugang der diesbezüglichen Rechnung.
4.5 Der Arbeitgeber wird BauTalents das vereinbarte Bruttojahreseinkommen, den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und die Dauer der Probezeit des Bewerbers innerhalb einer Woche nach Vertragsschuss mit dem Bewerber in Textform mitteilen (Status-Update, Placement loggen oder E-Mail genügt). Auf ausdrückliches Verlangen von BauTalents ist der Arbeitgeber verpflichtet, die für die Berechnung des Vermittlungshonorars erforderlichen Daten durch (ggfs. auszugsweise) Vorlage des Anstellungsvertrages oder auf andere geeignete Weise glaubhaft zu machen. In ausnahmsweisen Fällen begründeter Zweifel an der Glaubhaftmachung kann BauTalents vom Arbeitgeber verlangen, das angegebene Bruttojahreseinkommen mittels Lohnabrechnungen oder vergleichbare Unterlagen der ersten 12 Monate nachzuweisen. Hierbei sind gegebenenfalls Differenzen nachzuberechnen.
4.6 Eine Vermittlungsprovision entfällt, wenn die Vermittlung durch BauTalents nicht ursächlich für den Vertragsschluss zwischen dem Bewerber und dem Arbeitgeber war, weil der Arbeitgeber bereits vor der Vorstellung des Bewerbers durch BauTalents aufgrund sonstiger Recruiting-Aktivitäten in Kontakt zu dem Bewerber stand. Dieser Umstand ist BauTalents unverzüglich nach der Vorstellung des Bewerbers durch BauTalents unter plausibler Glaubhaftmachung sämtlicher Umstände mitzuteilen. Sofern es der Arbeitgeber versäumt BauTalents hierüber unverzüglich zu informieren, entfällt die Vermittlungsprovision nicht. Die Vermittlungsprovision fällt auch dann an, wenn der Kontakt zwischen Arbeitgeber und Bewerber nur deshalb bereits vor der Vorstellung des Bewerbers bestand, weil dieser in den vergangenen zwölf Monaten ein durch BauTalents vermitteltes Praktikum bei dem Arbeitgeber absolviert hat, oder durch die Vermittlung von BauTalents eine Tätigkeit als Masterrand oder Werkstudent zustande kam.
4.7 Die Vermittlungsprovision ist auch dann verdient, wenn zwar keine Anstellung des Bewerbers auf die vom Arbeitgeber originär ausgeschriebene Vakanz erfolgt, jedoch innerhalb von zwölf Monaten nach der Vorstellung eine Anstellung des Bewerbers bei einer vergleichbaren Position beim Arbeitgeber erfolgt. Für die Höhe der Vermittlungsprovision ist dann das tatsächliche Bruttojahreseinkommen relevant.
4.8 Die Vermittlungsprovision ist auch dann verdient, wenn der Bewerber zwischenzeitlich vom Arbeitgeber abgelehnt wurde, eine Anstellung hiernach gleichwohl innerhalb von zwölf Monaten nach der Vorstellung des Bewerbers durch BauTalents erfolgte.
5. Datenschutz
5.1 BauTalents verpflichtet sich, alle von ihr eingesetzten Mitarbeiter und Dritte auf die Datenschutzbestimmungen zu unterrichten und verpflichten. Es ist den Mitarbeitern von BauTalents strengstens untersagt, Informationen des Arbeitgebers (gesehen oder gehört) an Dritte weiterzuleiten.
5.2 Mit Vertragsabschluss willigt der Arbeitgeber in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch BauTalents unter den nachfolgenden Voraussetzungen ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf die beim Arbeitgeber tätigen natürlichen Personen bezogen sind, also u. a. Name, Adressen, Telefonnummern, Mail-Adressen, etc.; Verantwortlicher gemäß Art. 4 Abs. 7 DSGVO ist die BauTalents UG (haftungsbeschränkt).
5.3 Die Daten werden von BauTalents erhoben, gespeichert und ggf. weitergegeben, soweit dies erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber zu erbringen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Vertrag nicht geschlossen werden kann. BauTalents wird angesichts der besonderen Sensibilität der zu übermittelnden Daten besondere Vorsicht walten lassen.*
5.4 Die Daten werden nur soweit unbedingt notwendig an Dritte weitergegeben. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit BauTalents Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. BauTalents übermittelt zudem personenbezogene Daten an Steuerberater, Rechtsanwälte und IT-Dienstleister, soweit dies notwendig ist. Eine weitergehende Verarbeitung erfolgt nur, wenn der Arbeitgeber eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen der EU-DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Arbeitgeber im Wege der Vertragsabwicklung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Arbeitgeber die Daten zur Verfügung gestellt hat. Dies umfasst ausdrücklich die Weitergabe der Daten an potenzielle Arbeitgeber nach einem erfolgreichen Pairing-Prozess, wobei der Arbeitgeber sodann noch einmal ausdrücklich nach seinem Einverständnis für die zu erfolgende Datenweitergabe seiner Kontaktdaten gefragt werden wird.
5.5 Der Arbeitgeber hat das Recht, bei BauTalents jederzeit über die zu ihm bei BauTalents gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) Auskunft zu verlangen. Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Zudem hat der Arbeitgeber das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 16 DSGVO die Berichtigung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO die Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Arbeitgeber haben einen Anspruch darauf, dass die ihre Person betreffenden Daten, die unzutreffend, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht mehr aktuell sind, berichtigt, vervollständigt, präzisiert und aktualisiert werden. Ferner kann der Arbeitgeber unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO jederzeit eine Datenübertragung verlangen. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es zur jeweiligen Zweckerreichung erforderlich ist. Dies entspricht in der Regel der Vertragsdauer, kann im Falle gesetzlicher Aufbewahrungsfristen aber auch darüber hinausgehen.
5.6 Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO), kann der Arbeitgeber der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Fall des Widerspruchs hat BauTalents jede weitere Verarbeitung der Daten des Arbeitgebers zu den vorgenannten Zwecken zu unterlassen, es sei denn, es liegen zwingende, schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Auftragnehmers überwiegen, oder die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.
5.7 Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftragnehmer an diese Adresse wenden: BauTalents UG (haftungsbeschränkt), Schloss – Rahe – Straße 15, 52072 Aachen.
5.8 Nähere Angaben zum Datenschutz finden Sie darüber hinaus in den separaten Datenschutzhinweisen von BauTalents, abrufbar unter: https://bautalents.de/datenschutz/. Für weitergehende Informationen wird verwiesen auf den vollständigen Text zur Datenschutzgrundverordnung, welcher im Internet unter: http://dsgvo-gesetz.de abrufbar ist. Ferner hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über datenschutzrechtliche Sachverhalte zu beschweren.
6. Strafbewehrte Verschwiegenheitspflicht
6.1 Personalprofile und persönliche Daten von Bewerbern sind vom Arbeitgeber nach dem strengen Maßstab von Ziffer 5 dieser Vereinbarung strengst vertraulich zu behandeln und dürfen unter keinen Umstände an Dritte weitergegeben werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, über die persönlichen und beruflichen Verhältnisse der ihm vorgestellten Bewerber striktes Stillschweigen zu bewahren. Referenzauskünfte dürfen nur nach Rücksprache mit dem vorgestellten Bewerber eingeholt werden.
6.2 Gibt der Arbeitgeber die Daten eines Bewerbers an Dritte weiter und erhält dieser dort eine Anstellung, ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Vertragsstrafe an BauTalents zu entrichten, die der Höhe einer fiktiven Vermittlungsprovisionsanspruchs entspricht, die analog dieser Vereinbarung gegenüber dem Dritten entstanden wäre, wenn die Anstellung unter Mitwirkung von BauTalents zustande gekommen wäre. Lässt sich das auf diese Weise zustande gekommen tatsächliche Bruttojahreseinkommen nicht ermitteln, ist ein Mittelwert ähnlicher Stellenprofile als Referenzgehalt für die Vermittlungsprovision heranzuziehen. Neben dieser Vertragsstrafe bleibt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vorbehalten.
6.3 Weitergehende Vorgaben des Datenschutzrechtes bleiben hiervon unberührt.
7. Eingestellten Inhalte und Nutzungsrechte hieran sowie Presse und Öffentlichkeitsarbeit
7.1 Die Arbeitgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihnen auf der Plattform BauTalents eingestellten Inhalten. Zum Betrieb der Plattform und zur Vermittlung des Kontaktes zu Bewerbern muss BauTalents die von den Arbeitgebern eingestellten Inhalte vervielfältigen und ggf. im Rahmen der Plattform einem eingeschränkten Personenkreis öffentlich zugänglich machen. Zu diesem Zweck räumen die Arbeitgeber mit dem Einstellen ihrer Inhalte auf der Job-Matching-Plattform der Firma BauTalents ein nicht ausschließliches, widerrufliches, auf die Dauer dieses Vertrages beschränktes und nicht übertragbares, jedoch zwecks Weitergabe an potenzielle Bewerber unterlizenzierbares Nutzungsrecht an ihren auf der Plattform BauTalents eingestellten Inhalten ein.
7.2 Der Arbeitgeber sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte zur Veröffentlichung und/oder Bereitstellung der von ihm auf der Plattform eingestellten Daten und Beiträge verfügt. Der Arbeitgeber ist selbst für alle Beiträge und/oder Dateien, die er einstellt, verantwortlich. Der Arbeitgeber ist selbst dafür verantwortlich, dass etwaige Rechte Dritter dieser Nutzungseinräumung nicht entgegenstehen. Insbesondere kann dies etwaige hochzuladende Fotos betreffen. Der Arbeitgeber stellt BauTalents von der etwaigen Inanspruchnahme durch Dritte frei, insbesondere betreffend Bild- und Urheberrechte. Im Falle der Inanspruchnahme von BauTalents durch einen Dritten wegen Inhalten, welche der Arbeitgeber auf der Plattform von BauTalents veröffentlicht hat, hat der Arbeitgeber darüber hinaus BauTalents die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Informationen zur Verfügung zu stellen.
7.3 BauTalents ist berechtigt und verpflichtet bei Kenntniserlangung von Inhalten, welche rechtswidrig sind oder gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen bzw. bei denen ein solcher Verdacht besteht, diese ohne weitere Nachricht an den Arbeitgeber ganz oder teilweise zu sperren und/oder die Wiederveröffentlichung von einer rechtskonformen Modifikation des Inhalts oder einer ihn bindenden gerichtlichen Entscheidung abhängig zu machen.
7.4 BauTalents erhält für die Dauer des Rahmenvertrages vom Arbeitgeber die Erlaubnis, auf der Webseite https://BauTalents.de und in den BauTalents-Apps für iOS und Android das Logo und den Namen des Arbeitgebers zu verwenden. Diese Erlaubnis des Arbeitgebers ist jederzeit widerruflich.
7.5 Soweit BauTalents Logo und Name des Arbeitgebers auch bei Presse- und Marketingaktivitäten, insbesondere für Werbezwecke bei Flyern und auf Roll-Up Displays, nutzen möchte, wird eine ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers eingeholt.
8. Haftungsausschluss
8.1 BauTalents haftet dem Arbeitgeber gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 In sonstigen Fällen haftet BauTalents, soweit in Ziffer 8.3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Bewerber als Nutzer regelmäßig vertrauen durfte (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von BauTalents vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 ausgeschlossen.
8.3 Die Haftung von BauTalents für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
8.4 Insbesondere übernimmt BauTalents keinerlei Haftung dafür, dass das Profil des Arbeitgebers auf der Plattform zu einer Vermittlung eines Arbeitsvertrages führt oder sonst ein Erfolg für den Arbeitgeber durch die Plattform bewirkt wird. BauTalents übernimmt darüber hinaus auch insbesondere keine Haftung für unbefugt verschafften Zugang zu persönlichen Daten durch Dritte (z. B. durch einen unbefugten Zugriff von Hackern auf die Datenbank), sofern BauTalents angemessene IT-Sicherheits-vorkehrungen nachweisen kann.
8.5 Soweit die Haftung von BauTalents ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, ihrer Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen.
9. Beendigungsmöglichkeiten des Vertrags
9.1 Der jeweilige einzelne Arbeitskräftevermittlungsauftrag gemäß Ziffer 2.3 endet automatisch mit einer erfolgreichen vermittelten Anstellung sowie der damit erfolgten Stellenbesetzung der Vakanz. Der Arbeitgeber kann den einzelnen Arbeitskräftevermittlungsauftrag jederzeit kündigen, indem er die eingestellte Vakanz deaktiviert und BauTalents hierüber zugleich in Textform informiert.
9.2 Dieser Arbeitsvermittlungsrahmenvertrag kann von BauTalents mit einer Frist von vier Wochen, vom Arbeitgeber mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende, ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung des Arbeitgebers kann auch per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Zudem stellt BauTalents auf der Plattform einen Kündigungsbutton bereit. Zum Schutz der Daten vor unbefugten Dritten behält sich BauTalents bei Nutzung des Kündigungsbuttons vor, eine Identitätsfeststellung des Kündigenden vorzunehmen, z. B. durch Abfrage des Benutzernamens und der bei BauTalents registrierten E-Mail-Adresse.
9.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung oder eines einzelnen Arbeitskräftevermittlungsauftrages bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch BauTalents liegt insbesondere vor, wenn ein Arbeitgeber wiederholt irreführende oder anderweitig rechtswidrige Stellenprofile eingestellt hat, wiederholt Kontaktdaten oder Ansprechpartner in das Unternehmensprofil angegeben hat oder Anhaltspunkte vorliegen, dass die ausgeschriebene Stelle gar nicht mit von BauTalents vorgestellten Bewerbern besetzt werden soll.
9.4 Zur Klarstellung von Ziffer 4.3, S. 3: die Kündigung dieses Arbeitsvermittlungsrahmenvertrages sowie die Kündigung der einzelnen Arbeitskräftevermittlungsaufträge lassen den Honoraranspruch von BauTalents auf Zahlung einer Vermittlungsprovision gem. Ziffer 4 vollständig unberührt, wenn der Kontakt zwischen Bewerber und Arbeitgeber durch BauTalents zustande kam und die Anstellung des Bewerbers innerhalb von zwölf Monaten nach der Kündigung erfolgt.
10. Änderungsvorbehalt des Arbeitsvermittlungsrahmenvertrages
10.1 BauTalents behält sich das Recht vor, den Zugang zu der Plattform jederzeit teilweise oder ganz mit oder ohne vorherige Ankündigung kurzzeitig, zeitweise oder dauerhaft zu ändern oder zu unterbinden. BauTalents kann die Funktionalitäten der Plattform ändern oder die Bereitstellung jederzeit einstellen. Die Arbeitgeber haben keinen Anspruch auf Gestattung.
10.2 BauTalents kann daher diese Nutzungsbedingungen für die Plattform jederzeit ändern. Die geänderte Fassung der Nutzungsbedingungen wird den angemeldeten und registrierten Arbeitgebern zwei Wochen vor Inkrafttreten der geänderten Nutzungsbedingungen per E-Mail zur Kenntnis gesandt. Widerspricht ein Arbeitgeber den Änderungen der Nutzungsbedingungen bis zu deren Inkrafttreten, so endet die Nutzungsvereinbarung mit dem Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen. BauTalents macht auf diese Rechtsfolge bei Versand der geänderten Nutzungsbedingungen aufmerksam. Die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen findet sich auf der Website unter www.bautalents.de/agb/.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers wird hiermit explizit widersprochen. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieser Vereinbarung einschließlich der Änderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Textform, soweit nicht nach zwingendem Recht eine strengere Form erforderlich ist; davon abweichend sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages wirksam, wenn es sich dabei um Individualabreden im Sinne von § 305b BGB handelt.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.3 Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand ist der Sitz von BauTalents in Aachen. Im Übrigen gelten für die örtliche und die int. Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieses Vertrags treten die gesetzlichen Regelungen (§ 306 Abs. 2 BGB). Sofern eine gesetzliche Regelung im Einzelfall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.
Arbeitsvermittlungsrahmenvertrag, Stand August 2023